Häufig gestellte Fragen rund um die Trinkwasserversorgung
Die Kosten für die Herstellung der Hausanschlussleitung im öffentlichen Verkehrsraum werden nach Einheitssätzen ermittelt. Der Einheitssatz beträgt je Meter Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, 212 €. Hinzu kommen die Materialkosten und Lohnkosten, die auf dem Grundstück anfallen.
Der Wasserpreis setzt sich durch einen Grundpreis für einen Hauswasserzähler pro Monat und einem Arbeitspreis je 1.000 Liter zusammen. Alle Preise erhöhen sich noch um die jeweils geltende Umsatzsteuer.
Die Satzung regelt auch den Bezug von Wasser z. B. für Weideanschlüsse oder für Baumaßnahmen oder Standrohrausleihungen.
Der Baukostenzuschuss richtet sich nach der Grundstücksgröße und nach Art und Ausmaß seiner Nutzung. Bei der Größe werden höchstens 40 m der Grundstückstiefe zur Berechnung herangezogen, es sei denn, dass eine größere Tiefe baulich, gewerblich oder industriell genutzt wird oder werden kann. Gemessen wird von der Straßenseite, an der die Wasserleitung liegt. Der Baukostenzuschuss beträgt zurzeit 2,30 € je qm, zuzüglich der jeweils gültigen ermäßigten Umsatzsteuer (derzeit 7 %).
Entstehung des Baukostenzuschusses
Der Baukostenzuschuss wird von der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH bei Fertigstellung des Netzanschlusses in Rechnung gestellt.
Der Wasserverbrauch wird durch Wassermesser gemessen, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Einmal im Jahr, zum Jahresende, erfolgt die Ablesung des Wassermessers. Hierfür wird an die Kundin bzw. den Kunden eine Ablesekarte verschickt. Sie lesen den Wassermesser ab und teilen den Zählerstand mit der Ablesekarte oder aber über die Online-Erfassung im Internet mit.